Bei Bauvorhaben, die in die Tiefe gehen, entstehen zum größten Teil Abfälle, die aus Erde bestehen. Bei der Aushebung eines Kellers fallen z.B. große Mengen an Boden, Erde, Sand und zum Teil auch kleine Kieselsteine an, die als Erdaushub allesamt zur Abfallart Boden und Steine zählen.

Das darf rein

Mauerwerk, Beton, Kacheln, Ziegel, Fliesen, Schutt, Keramik, Mörtel, Backsteine, Putz, Mauern, Marmor, Sandstein, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Toilettenschüsseln, Kalkstein, Zementreste, Estrich, Feinsteinzeug

Die Abfallart Boden und Steine fällt beim Bau von Fundamenten und dem Kellerbau an. Bei Bodenabfällen handelt es sich selten um einheitliche Stoffe. Zu den verschiedenen Bodenarten gehören Mutterboden (humoser Oberboden), Sand, Erde, Kies, Ton- und Lehmboden, die alle eine unterschiedliche Struktur aufweisen. Bei über 200 m³ Erdaushub ist eine Analyse des Bodenmaterials auf Grundlagen der Verordnungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall und der Deponieverordnung Pflicht. So kann ein Belastungswert oder eine Kontamination durch Fremdstoffe ausgeschlossen werden. Hierzu berät Sie unser Serviceteam gerne.

Das darf nicht rein

Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke, Batterien, Brandabfälle, Chemikalien

Über den Container für Boden und Steine darf nur schadstoffunbelasteter Boden entsorgt werden. Dabei darf dieser nicht mit Wurzeln, Ästen, Gräsern oder weggeworfenem Verpackungsmüll verunreinigt sein. Kontaminierte Erde (z. B. durch Schwermetalle oder Giftstoffe) muss in einem gesonderten Container für schadstoffbelastete Abfälle gesammelt werden. Diese Erde darf keinesfalls mit dem unbelasteten Boden vermengt werden. Auch Altholz, mineralischer Erdaushub und Flüssigkeiten gehören nicht in den Container für Boden und Erde. Für diese Abfälle können Sie problemlos einen Container bei uns bestellen.

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