Sperrmüll fällt bei Entrümpelung Maßnahmen, Wohnungsauflösungen, nach dem Aufräumen des Kellers oder der Garage in mehr oder weniger großem Umfang an. Sperrmüll wie ausrangierter Hausrat und Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die vorhandenen Mülltonnen eingefüllt werden können, kann umstandslos mit Containern entsorgt werden.

Das ist erlaubt:

Als Sperrmüll wird Metall-Schrott (Fahrrad, Lattenrost mit Metallfedern, Kinderwagen, Regale, Rasenmäher, etc.), Holzmöbel, Elektroschrott (PCs, Monitore, Fernseher, Küchengeräte, etc.) und Rest-Sperrmüll (Matratzen, Gartenmöbel, Autokindersitze, Koffer, Polstermöbel, Teppiche, etc.) bezeichnet und kann auch als solches entsorgt werden.

Das ist nicht erlaubt

Baustellenabfälle wie Zäune, Fenster und Türen
Gewerbliche Abfälle werden nur in haushalsüblicher Menge mitgenommen
Kleingegenstände wie Schuhe, Kleidung, Spielsachen und Essgeschirr
Gefährliche Abfälle wie Altreifen, Leuchtstoffröhren und Kfz-Batterien
Mineralische Abfälle wie Toiletten- oder Waschbecken und Natursteinplatten