Nach europäischem Recht müssen Online-Händler Verbraucher*innen über ihre Rechte informieren und dürfen keine irreführenden Werbeversprechen machen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen einer EU-weiten Untersuchung des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks CPC Second-Hand-Plattformen unter die Lupe genommen. Ergebnis: Fast die Hälfte der untersuchten Plattformen informiert Verbraucher*innen nicht ausreichend über ihre Gewährleistungsrechte.