EWKFonds: UBA sieht 2025 von Prüfpflicht bei Mengenmeldung ab

Seit 2024 sind Hersteller ausgewählter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet, bestimmte Kosten für Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. Die Kosten für die Hersteller werden auf Basis der jährlich in Verkehr gebrachten Produktmengen berechnet. Die Meldungen sind über die vom Umweltbundesamt (UBA) eingerichtete Plattform DIVID jährlich zum 15. Mai abzugeben und bedürfen grundsätzlich der externen Prüfung und Bestätigung durch einen registrierten Prüfer. Für 2025 sieht das UBA ausnahmsweise gänzlich von dieser Prüfpflicht ab. Außerdem wird die Meldefrist für Hersteller bis zum 15. Juni 2025 verlängert.